Fernabsatzgeschäfte: Lex eBay tritt in Kraft
Bis zum 11.06.2010 war […] geregelt, dass der Käufer vor dem Vertragsschluss über sein Widerrufsrecht zwingend informiert werden muss. Dies musste nach § 126b BGB in Textform geschehen. Ein einfacher Hinweis auf der Internetseite des Verkäufers reicht dafür nicht, da eine Internetseite nachträglich geändert werden kann.
Wurde die Widerrufsbelehrung – üblicherweise per Mail – erst nach Vertragsabschluss erteilt, bestand das Widerrufsrecht einen Monat lang. […] Die Diskrepanz der unterschiedlichen Fristen hat der Gesetzgeber nun dadurch zu lösen versucht, dass er eine Sonderregelung […] geschaffen hat […] in der es heißt, dass dem Verbraucher “spätestens bei Vertragsschluss” eine Widerrufsbelehrung erteilt werden muss.
(LTO.de)